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Textilien und Textilartikel

Nov 19, 2023

Aktualisiert am 17. Mai 2021

© Crown Copyright 2021

Diese Veröffentlichung ist unter den Bedingungen der Open Government License v3.0 lizenziert, sofern nicht anders angegeben. Um diese Lizenz einzusehen, besuchen Sie nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3 oder schreiben Sie an das Information Policy Team, The National Archives, Kew, London TW9 4DU, oder senden Sie eine E-Mail an [email protected]. Vereinigtes Königreich.

Wenn wir Urheberrechtsinformationen Dritter identifiziert haben, müssen Sie die Genehmigung der betreffenden Urheberrechtsinhaber einholen.

Diese Veröffentlichung ist verfügbar unter https://www.gov.uk/ Government/publications/check-your-goods-meet-the-generalised-scheme-of-preference-rules-of-origin/textiles-and-textile-articles

Bei diesem Dokument handelt es sich um einen allgemeinen Leitfaden, der die Ursprungsregeln erläutert. Sie sollten sich immer auf die Gesetzgebung beziehen, die Vorrang vor diesem Inhalt hat. Überprüfen Sie die Gesetzgebung:

Regeln für alle Waren dieses Kapitels mit Ausnahme der unten aufgeführten Ausnahmen:

Regeln für alle Waren dieses Kapitels mit Ausnahme der unten aufgeführten Ausnahmen:

Regeln für alle Waren dieses Kapitels mit Ausnahme der unten aufgeführten Ausnahmen:

Regeln für alle Waren dieses Kapitels mit Ausnahme der unten aufgeführten Ausnahmen:

Der Begriff „Materialien“ bezeichnet jedes Material ohne Ursprungseigenschaft, sofern nicht anders angegeben.

Der Begriff „Material“ bezeichnet jedes Material ohne Ursprungseigenschaft, sofern nicht anders angegeben.

Der Begriff „Material“ bezeichnet jedes Material ohne Ursprungseigenschaft, sofern nicht anders angegeben.

Regeln für alle Waren dieses Kapitels mit Ausnahme der unten aufgeführten Ausnahmen:

(*)Für Mischungen aus Textilmaterialien siehe Textilhinweis 6.

Regeln für alle Güter dieses Kapitels:

Extrusion von Chemiefasern, begleitet von Vliestechniken einschließlich Nadelstanzen.

Allerdings Polypropylen:

Davon darf in allen Fällen die Stückelung eines einzelnen Filaments oder einer einzelnen Faser weniger als 9 Dezitex betragen, sofern ihr Gesamtwert 40 % des Ab-Werk-Preises des Produkts nicht überschreitet.

Als Unterlage kann Jutestoff verwendet werden.

Regel für alle Güter dieses Kapitels:

Der Begriff „Material“ bezeichnet jedes Material ohne Ursprungseigenschaft, sofern nicht anders angegeben.

Der Begriff „Materialien“ bezeichnet jedes Material ohne Ursprungseigenschaft, sofern nicht anders angegeben.

Regeln für alle Güter dieses Kapitels:

Der Begriff „Material“ bezeichnet jedes Material ohne Ursprungseigenschaft, sofern nicht anders angegeben.

Regel für alle Güter dieses Kapitels.

Der Begriff „Material“ bezeichnet jedes Material ohne Ursprungseigenschaft, sofern nicht anders angegeben.

Regel für alle Güter dieses Kapitels mit Ausnahme der unten aufgeführten Ausnahmen:

Der Begriff „Material“ bezeichnet jedes Material ohne Ursprungseigenschaft, sofern nicht anders angegeben.

Regeln für alle Waren dieses Kapitels mit Ausnahme der unten aufgeführten Ausnahmen: